Donnerstag, 29. September 2011

Urteil zu verschwundenen Wertsachen bei der Sicherheitskontrolle

In einem Urteil wurde festgestellt, dass der Flughafenbetreiber nicht für die Wertsachen haftet, die bei der Sicherheitskontrolle in den Behälter gelegt werden, um durchleuchtet zu werden.

An den genauen Ablauf konnte sich der Kläger nicht mehr erinnern, Fakt ist aber, dass die Wertsachen bei diesem Prozess durchaus kurz unbeobachtet sein können.

Also Augen auf und volle Konzentration!

Freitag, 9. September 2011

Maut für Reisebusse

Am 23. September soll über die Novelle des Personenbeförderungsgesetz abgestimmt werden. Wie jetzt bekannt wurde, haben diverse Bundesländer einen Änderungsantrag (Nr. 15) eingereicht, nach dem Busse mit einem zulässigen Gewicht von mindestens 12 t in die Mautpflicht einbezogen werden sollen.

Vor dem Hintergrund, dass ein Reisebus das umweltverträglichste Transportmittel darstellt und gerade auch von einkommenschwachen wie z. B. Schulgruppen genutzt wird, ist das kaum nachvollziehbar. Sollen die Gruppen lieber ins Flugzeug steigen und damit eine ungleich höhere Umweltbelastung hervorrufen?

Nach Berechnungen des RDA beträgt die zu erwartende Mehrbelastung für einen Bus mit Euro IV Motor und einer Jahreskilometerleistung von 100.000 km 16.900 € im Jahr. Das bedroht entweder die Existenz kleiner Omnibusunternehmer oder führt zu einer Preissteigerung bei Busreisen.

Donnerstag, 8. September 2011

Insolvenzabsicherung Klassenfahrten

Der Bericht über den unglücklichen Fall einer Klasse , deren Anzahlung für eine Klassenfahrt verloren ist, zeigt, dass dieses Thema noch immer für Irritationen sorgt. Vor allem die Kommentare zeigen, dass hier vielen eine bedeutender Unterschied nicht klar ist.

Eine Insolvenzversicherung ist nur für Reiseveranstalter vorgesehen. Anzahlungen an Fluggesellschaften (Billigflieger verlangen die sofortige Zahlung), Vermittler von Ferienhäusern und ähnlichem sind dazu nicht verpflichtet, so lange sie keine Reisen veranstalten. Reiseveranstaltung bedeutet, dass mindestens 2 Leistungen (z. B. Unterkunft und Anreise) gemeinsam zu einem Pauschalpreis verkauft werden.

Stellt jemand zwei solcher Leistungen zusammen und macht dies für eine Gruppe, so ist er rechtlich ebenfalls Veranstalter mit allen Pflichten. Davon ist daher dringend abzuraten.

Eine Schule mit öffentlichem Träger kann dies tun. Die Haftung besteht jedoch trotzdem. Die Organisation von Gruppenreisen sollte man daher am Besten einem professionellen Veranstalter überlassen und diesen gut auswählen - nicht nur nach dem Preis.

Mittwoch, 7. September 2011

Noch ein Urteil zu Bewertungsportalen

In die Bewertung von Bewertungsportalen kommt offensichtlich Bewegung. In einem Urteil des Landgericht Hamburg wurde entschieden, dass ein Buchungsportal als Mitbewerber zum Hotel für die Kommentare von Nutzern haftet.

Im konkreten Fall hatte das Portal Tatsachenbehauptungen von Nutzern veröffentlicht, die das Hotel in einem schlechten Licht erscheinen liessen.

Das bringt einen interessanten Punkt ins Spiel, der Presseleuten sehr geläufig ist - der Unterschied zwischen einer Meinungsäusserung ("Ich würde dort nicht mehr übernachten") und einer Tatsachenbehauptung ("Das Hotel ist in einem miserablen Zustand")

Beim Lesen solcher Berichte empfiehlt es sich, einen gedanklichen Filter zu aktivieren, der allzu emotionale Bewertungen ausblendet - sofern das überhaupt möglich ist.

Freitag, 2. September 2011

Noch einmal Bewertungsportale

Dass Bewertungsportale aufgrund subjektiver Kundenbewertung nur mit Bedacht zu Rate gezogen werden sollten, habe ich schon mehrfach ausgeführt. Dazu kommt, dass der Teil der Kunden einer Unterkunft, die eine Bewertung abgeben, nicht repräsentativ ist.

Die Hintergrundinformation aus einer Presseinformation über ein Urteil gegen das Buchungsportal www.booking.com ist korrigiert meine Einschätzung der Qualität der Bewertungen jedoch rapide nach unten. Demnach können Hotels ihr Ranking beeinflussen, indem sie eine höhere Vermittlunsprovision an das Portal zahlen.

Das mag aus kaufmännischer Sicht verständlich sein. Zieht man jedoch in Betracht, dass ein Internetnutzer davon ausgeht, dass die Bewertungen auf der Grundlage von Kundenbewertungen zustande kommt, ist das zumindest anrüchig. Die Vorgehensweise wurde daher für Deutschland untersagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.