Donnerstag, 20. Dezember 2012

Tourismusabgabe Hamburg

Kurz vor Jahresschluss hat die Hamburger Bürgerschaft die 'angedrohte' Tourismusabgabe für private Übernachtungen noch beschlossen. Umgsetzt wird sie bereits ab 01. Januar 2013. Über die Notwendigkeit lässt sich streiten. Natürlich sind die Kassen von Stadt und Land leer.  Sieht man sich die katastrophale Umsetzung von Grossprojekten wie z. B. der Elbphilharmonie an, stellt sich die Frage, wessen Fehler hier wer bezahlen muss. Touristen bringen schon naturgemäss Geld in eine Zielregion.

Die Abgabe fällt nicht an für betrieblich bedingte Übernachtungen, also Geschäftsreisen. Der Datei ' Fragen und Antworten' ist auch zu entnehmen, dass sie auch nicht für Schulveranstaltungen anfallen sollen. Eine entsprechende Bescheinigung muss bis Ende des Aufenthalts vorgelegt werden. Demnach wären auch Klassenfahrten nach Hamburg befreit. Die Abgabe muss auch bezahlt werden für vertraglich vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Übernachtungen.

De Höhe richtet sich nach dem Übernachtunspreis ohne Umsatzsteuer und ohne Verpflegung. Kann dies nicht im Detail festgestellt werden, gelten Pauschalsätze bzw. Pauschalabschläge. Die 'indrekte Steuer' fällt pro Person und Übernachtung an und ist vom Beherbungsbetrieb zu kassieren und abzuführen.

Für Übernachtungspreise bis 25 Euro beträgt die Abgabe 0,50 Euro, bis 50 Euro 1 Euro und bis 100 Euro 2 Euro.

Das Gesetz wird noch einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen. Bis dahin muss sie vorläufig umgesetzt werden für Verträge, die ab 01.01.13 geschlossen werden. Wer noch bis 31.12.12 einen Vertrag schliesst (keine Option), bleibt verschont.

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