Dienstag, 18. Juni 2013

Unser Recht als Bahnreisender

Heute hat es mich selbst getroffen. Mein Fernverkehrszug hatte 25 Minuten Verspätung und der Anschlusszug ist weg. Der nächste Nahverkehrszug fährt 50 Minuten später, hält aber nicht an dem Bahnhof, an dem mein Auto steht. Das tut nur der Zug genau eine Stunde später. Wo bestätigt es mir die Dame an der DB Auskunft.

Das kann passieren. Eine Weiche war wohl schuld. Doch da war doch noch etwas. Meine Erinnerung wird durch eine Online-Abfrage bestätigt. Ab 60 Minuten muss die Bahn 20 % des einfachen Fahrpreis erstatten.

Darauf angesprochen bestätigt mit die Dame die Verspätung und händigt mir einen Erstattungsantrag aus. Auf die Frage ob die Bahn ihre Kunden nicht über ihre Rechte informiere meint sie lapidar: dafür machen wir natürlich keine Werbung. Und dann: Sie habe nicht daran gedacht.

So ist der Umgang mit Kunden ungenügend. Anscheinend sind die Mitarbeiter nicht ausreichend geschult. Die Alternative wollen wir uns gar nicht vorstellen.

Also immer nachfragen und die Zeitgrenze 60 Minuten im Sinn behalten.

Donnerstag, 6. Juni 2013

Was sagen Ihnen Hotel-Sterne?

Auch bei Gruppenreisen wird immer wieder auf die Anzahl der Sterne geschaut, die ein Hotel ausweist. Da ist es nicht verwunderlich, dass in Werbeanzeigen und Hotelbeschreibungen gerne etwas aufgerechnet wird, sprich, die Anzahl der Sterne höher angegeben wird. So will es das NDR-Magazin Markt laut Sendung im Mai bei Hotels im Norden festgestellt haben.

Das ist natürlich nicht korrekt, wirft aber auch die Frage auf, was die Sterne wirklich aussagen. Seit 10 Jahren wird die Sterne-Klassifizierung von der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) vorgenommen. Dafür gibt es einen Kriterienkatalog, nachdem ein Haus eingestuft wird. Neben Gebäude und Zimmern (z. B. die Größe), Einrichtung und Ausstattung wird auch der Service, Freizeitangebote, Angebotsgestaltung und ggf. Angebote für Firmen wie Tagungsräume bewertet. Die Kriterien wurden auf Grundlage der europäischen Richtlinien erarbeitet.

Nach diesen Kriterien kann ein Restaurant im Haus über einen Stern entscheiden. Über die Freundlichkeit der Mitarbeiter und die Atmosphäre eines Hauses sagt das nichts aus. Ich kenne ein gemütliches Hotel Garni (Frühstückshotel) an einem bayerischen See, dass aufgrund seines Baustils, dem schön gestalteten Garten und der Freundlichkeit des Personals absolut empfehlenswert ist. Dagegen war ich schon in 4-Sterne-Hotels, die an vielen Ecken erhebliche Defizite bezüglich Sauberkeit und Service aufweisen.

Betrachtet man dies auf europäischer Ebene, verlieren die Sterne noch mehr an Bedeutung. Ein 3-Sterne-Hotel in Rom oder London fällt bezüglich Zimmergrösse und Einrichtung unter Umständen hinter das Angebot in anderen Ländern zurück.

4-Sterne Hotel klingt natürlich gut und für Business-Traveller ist die dort übliche Ausstattung mit Tagungsräumen, Office-Service, Restaurant und Bar Usus. Für Freizeitreisende empfiehlt sich ein Blick auf (viele) Bewertungen oder die Empfehlung von jemand, der das Haus kennt.