Dienstag, 13. September 2016

Das Ende der 'Abschlussfahrt' an saarländischen Schulen

Einige Schulen im Saarland hat das kalt erwischt. Kurz nach Beginn des neuen Schuljahres wurde den Schulleitern der neue 'Schulfahrtenerlass' 'über Bildungs- und Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten' übermittelt - gültig ab 30.08.2016.

Wie der Erlaß so überraschend kommen konnte, erschließt sich mir nicht so ganz. Den Reaktionen zufolge waren Elternvertretung und Schulen wohl nicht vollständig über das informiert, was sie ab sofort berücksichtigen müssen. Dabei sind die Ansätze durchaus vernünftig. Es gibt jetzt klare Vorgaben über die Kosten von Klassenfahrten und auch die Reisekosten der Begleitpersonen sind geregelt.

Das vorrangige Ziel des Ministeriums ist offensichtlich ein Abwenden von 'Abschlussfahrten' mit mehr oder weniger touristischem Inhalt oder sogar reinen Fun-Fahrten hin zu Studienreisen mit Bezug zum Unterricht. Wie es unter Punkt 1 des Erlass heißt, sind Fahrten 'mit überwiegend touristischem Charakter keine schulischen Veranstaltungen ... und nicht genehmigungsfähig'.

Neben diesem pädagogischen Ziel fallen besonders folgende Punkte auf:

Begrenzung der Kosten
Um die finanzielle Belastung für die Eltern zu reduzieren dürfen pro Jahr der schulischen Ausbildung höchstens 100 € je Schüler für ein- und mehrtägige Fahrten ausgegeben werden. Laut Auskunft des zuständigen Mitarbeiters Heinz Schuler gilt die Grundschulzeit separat, die Jahresbudgets gelten daher ab Klassenstufe 5. Für eine Fahrt in Jahrgangsstufe 9 stehen daher 500 € (5 Jahre von Stufe 5 - 9 x 100 €) abzüglich der Kosten für ggf. vorher durchgeführte Fahrten zur Verfügung.

'Internationale Begegnungen' fallen nicht in diese Budgetbegrenzung. Ein Schüleraustausch oder ein unter dem Erasmus Plus Programm der Europäischen Union organisiertes Projekt gemeinsam mit Schülern eines anderen Landes können die Studienreise einer Schule qualifiziert ergänzen. Hier sind auch ggf. Zuschüsse möglich.

Qualifizierte Planung
Laut Punkt 3.1 des Schulerlass ist von den Schulen ein Konzept für die Durchführung von Fahrten zu erstellen. Die Auswahl der Leistungsträger ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen und Sondertarife sowie Freiplätze sollten in Anspruch genommen werden. Bei Beauftragung eines Reiseveranstalters ist selbstverständlich auf die Absicherung gegen Insolvenz zu achten.

Reisekosten von Begleitpersonen
Je nach Dauer einer Fahrt und dem Reiseziel erhalten Begleitpersonen bis zu 140 € (5-Tage Reise ins Ausland) vom Ministerium für Bildung und Kultur erstattet. Unter Berücksichtigung der im Tourismus üblichen Regelung von einem Freiplatz je 20 Teilnehmern und der gesetzten Kostenobergrenze ist dieser Betrag durchaus realistisch (25 Schüler - 1 Freiplatz im Wert von 280 € / 2 Begleitpersonen).

Zumindest im Saarland könnten die Schulfahrten damit eine pädagogische Aufwertung erhalten. Statt 5 Tage am Meer mit einem Alibi - Kulturtag stehen klare Vorgaben an die Inhalte auf dem Programm. Davon gibt es gerade innerhalb von Deutschland sehr gute Möglichkeiten. Zentren für erneuerbare Energien, naturwissenschaftliche Projekte in Museen, Stadtführungen mit dem Fokus auf soziale Brennpunkte uvm. ist selbst innerhalb von Deutschland machbar. Und wer um Reiseziele im Ausland fürchtet - bei guter Planung sind auch Fahrten ins Ausland durchaus möglich.

Als Problem sehe ich eher die Terminierung des Erlass. Viele Schulen planen jetzt mit Beginn des neuen Schuljahr die Fahrt für Sommer oder Herbst 2017. Da wird es bei der aktuell um sich greifenden Unsicherheit schwierig, rechtzeitig eine Entscheidung zu treffen wenn man nicht sogar feststellt, dass das verfügbare Budget durch die bisherigen Fahrten auf unter 100 € geschrumpft ist. Da wird es auf der Schulleiterkonferenz wohl noch Diskussionen geben - und vielleicht eine weitere Übergangsregelung.

Informationen zu Klassenfahrten auch im Rahmen dieses neuen Erlass finden Sie auf www.ix-tours.com




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