Donnerstag, 28. Oktober 2010

Reiseveranstalterhaftung

Diese Woche hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch einmal die starke Absicherung eines Reisenden bekraeftigt, der bei einem Reiseveranstalter gebucht hat.

Im konkreten Fall hatte ein Paar eine Flugreise gebucht und dafuer das Rail & Fly Angebot des Veranstalters in Anspruch genommen - sie hatten den Bahntransfer zum Flughafen inklusive. Die Bahn hatte Verspaetung (manch einem entfaehrt an dieser Stelle wohl ein stiller Seufzer ;-) ) und sie verpassten den Flug. Wie der BGH jetzt bekraeftigte, ist der Reiseveranstalter fuer die Abwicklung aller gebuchten Leistungen verantwortlich und muss fuer die Mehrkosten haften, die durch die Verspaetung entstanden sind.

In einer Zeit, in der die Buchung von einzelnen Reiseleistungen ueber das Internet zunimmt, sollte dieses Urteil noch einmal in Erinnerung bringen, welche Risiken mit der Zusammenstellung einer Reise verbunden sind. Haette das Paar aus dem verhandelten Fall Bahn/Flug/Hotel selbst einzeln gebucht um ein bisschen am Reisepreis zu sparen, waeren die Mehrkosten von immerhin 1000 € zu ihren eigenen Lasten gegangen.

Empoerung ueber die Preise eines Reiseveranstalters bei einem direkten Vergleich mit Eigenorganisation ist nicht angebracht. Die Risiken und Sorgfaltspflichten des Veranstalters sind enorm - entsprechend ihre persoenliche Sicherheit

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