Sonntag, 10. Februar 2019

Insolvenzen im Tourismus

Die Pleite von AirBerlin im vergangenen Jahr war der spektakulärste, leider jedoch nicht der einzige Fall einer Insolvenz im Tourismus. VLM, Primera Air aber auch bekanntere wie AirItalia mussten in den vergangenenn Jahren Gläubigerschutz beantragen. Im noch jungen Jahr 2019 kommmen im Tourismus schon zwei Insolvenzen hinzu. Die deutsche Flugggesellschaft Germania und der Reiseveranstalter H & H Touristik. Die beiden Fälle weisen für die Kunden einen wesentlichen Unterschied auf. Reisende, die direkt bei der Fluggesellschaft gebucht (und 100 % des Flugtickets bezahlt) haben, werden weder einen Flug noch ihr Geld zurück erhalten. Kunden des Reiseveranstalters wissen auch noch nicht, ob ihre Reise durchgeführt wird (sofern die Abreise nach dem 20.02.2019 liegt). Wenn nicht, werden sie jedoch ihre Vorauszahlungen zurück erhalten und die Teilnehmer der Reisen, die bis 20.02. noch starten, werden unabhängig vom Verlauf der Reise wieder gut nach Hause kommen. Reiseveranstalter müssen die Zahlungen von Kunden nach europäischem Recht versichern. Im Fall von H & H Touristik übernimmt die Hanse Merkur diese Absicherung. Eine entsprechende Absicherung für Fluggesellschaften wird seit Jahren diskutiert, von der Politik bisher jedoch abgelehnt. Ein entsprechender Vorschlag liegt in Brüssel seit 2013 vor, Juristen stehen dem jedoch skeptisch gegenüber. Als Grund wird angegeben, eine Pflichtversicherung würde die Ticketpreise für alle erhöhen obwohl nur ein geringer Teil an Reisenden Leistungen erhalten würde. Der Verbraucher sei mündig genug, das Risiko einer Insolvenz seiner Fluggesellschaft abzusehen. Ob dem so ist, lassen wir hier offen. Die wenigsten werden vor einer Flugbuchung die Bilanz der Airline studieren und in den Monaten zwischen Buchung/Zahlung und Flugtermin kann viel passieren. Bei der Buchung von Flügen direkt bei der Airline muss man sich im Klaren sein, dass die bezahlten Beträge unter Umständen verloren sind. Oder man wendet sich an einen Reiseveranstalter und bucht dort mindestens zwei Leistungen gemeinsam (z. B. Flug und Hotel). In diesem Fall greift die Insolvenzabsicherung, über die Kunden von H & H Touristik im Moment sehr erleichtert sein werden.

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