Wie die Welt-Online heute berichtet, sieht der BGH eine rechtliche Grundlage für die von Lufthansa und AirBerlin eingereichte Klage gegen das "Subventionsmodell" zugunsten Ryanair in Deutschland.
Bekanntermassen fliegt Ryanair fast ausschliesslich Provinzflughäfen an, die ihnen sehr günstige Flughafengebühren garantieren. Hier ist Ryanair ein rücksichtsloser Verhandlungspartner und die Eigentümer der Flughäfen (in einigen Fällen die Bundesländer) sind zu Zugeständnissen bereit, um die Regionen aufzuwerten und Arbeitsplätze zu schaffen. Ein Beispiel hierfür ist das zähe Ringen um den Flughafen Altenburg, den das Land inzwischen im Kampf mit Ryanair verloren hat.
Diese Vorgehensweise ist den Grossen der Luftfahrtbranche ein Dorn im Auge und sie versuchen auf rechtlichem Weg zu erreichen, dass diese Zugeständnisse untersagt werden und die "Subventionen" zurückbezahlt werden müssen. Das ist noch nicht entschieden, bisher wurde nur die rechtliche Grundlage für die Verhandlung über die Klage bejaht. Nach dem, wie O Leary bisher gewirkt hat, wird eine Reaktion wohl deutlich ausfallen.
Einen vollständigen Rückzug wird es wohl nicht geben. Dafür dürfte der deutsche Markt zu wichtig sein und nur von Flughäfen im grenznahen Ausland aus würde der Umsatz wohl stark einbrechen. Wir dürfen also gespannt sein, wie die nächste Runde ausgeht.
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