Dienstag, 26. Juni 2012

Checkkarte Reiserecht

Wenn sie Ihre Gruppenreise oder Klassenfahrt mit der Bahn oder per Flugzeug durchführen, sollten sie über ihre Rechte im Fall von Verspätungen informiert sein.

Kleine Verzögerungen nimmt der geduldig Reisende gerne noch in Kauf. Mit einer Gruppe von 10 oder mehr Reiseteilnehmern 1 Stunde oder mehr am Bahnsteig oder auf dem Flughafen zu warten, kann aber sehr an den Nerven zerren. Das Gefühl wird immer stärker, dass man Rechte auf Hilfe oder Erstattung hat. Doch ohne schriftliche Information ist man sich nicht sicher.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat daher rechtzeitig zur Sommer-Reisesaison eine "Checkkarte" bereitgestellt, die von der Website heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Neben den Grundlagen für eine eventuelle Entschädigung sind auch auch die Kontaktdaten angegeben, an die eine Beschwerde gerichtet werden kann.

Haben Sie ihre Reise bei einem Reiseveranstalter gebucht, sollten sie eine zusätzliche Information ergänzen. Der Veranstalter muss bei jeglicher Störung umgehend informiert werden. Unterlassen sie das, haben sie gegenüber ihm keine Haftungsansprüche mehr.

Dabei ist genau das ihr Vorteil. Der Veranstalter kümmert sich darum, was sie als Nächstes unternehmen sollten und wird eine Lösung bereitstellen.

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