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Montag, 9. Mai 2016

Elbphilhamornie Hamburg - Eröffnung Januar 2017

Man möchte es fast nicht glauben, aber eine der deutschen Planungskatastrophen soll dieses Jahre tatsächlich fertig werden. Für die Elbphilharmonie im Hamburger Hafen ist die Übergabe für Ende Oktober geplant, die feierliche Eröffnung ist für den 11. Januar 2017 mit einem Konzert des NDR Elbphilharmonie Orchester terminiert.

Bevor wir in Jubel ausbrechen erinnern wir uns an die Fakten. Die Idee für das ehrgeizige Projekt entstand im Jahre 2003. Am Rande der Speicherstadt stand der Kaispeicher A, der im Jahre 1966 an Stelle des Zweiten Weltkrieg beschädigten Kaiserspeichers gebaut worden war. Der im Stil eines Hochbunkers errichtet Speicher war schon seit Jahren leer und sollte als Basis für eine futuristische Philharmonie dienen. Der Standort ist in der Tat einmalig. Der Kaispeicher konnte von Schiffen direkt angefahren werden und liegt offen am Hafenbecken. Von den Landungsbrücken ist die Philharmonie ebenso zu sehen wie vom Michel aus - die Lage ist also durchaus repräsentativ und die Baukosten von 77 Mio Euro erschienen der Stadt erschwinglich.

Am 28. Februar 2007 stimmte die Hamburger Bürgerschaft für den Bau der Philharmonie und der Grundstein wurde bereits am 02. April 2007 gelegt. Grundstein ist hier nicht wörtlich zu verstehen. Wer die Speicherstadt schon einmal besichtigt hat weiss, dass das Gebiet eigentlich im Wasser liegt und die Gebäude auf Pfählen stehen. 1966 verwendete man keine Eichen- sondern Stahlbetonpfähle, beim Kaispeicher waren es 1.111. Für die Glaskonstruktion auf dem Dach des Speicher wurden weitere 650 Pfähle in den Boden gesetzt und der Speicher bis auf die Fassade entkernt.

Wenn Ihnen der Gedanke von 17 Stockwerken Stahlbau mit tonnenschwerer Glasfassade auf einem 30 Meter hohen Lagergebäude, das auf Pfählen im Elbschlick steht etwas unheimlich ist - sie liegen richtig. 2009 machte der Bauunternehmer Hochtief Bedenken gegen die statischen Berechnungen geltend und erreichte eine Nachbesserung. Diese und weitere Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber, Architekt und Bauunternehmer führten zu zeitweiligen Bauunterbrechungen und die Kosten stiegen. Letztlich werden die Baukosten nach aktuellem Stand 789 Millionen Euro betragen - das Zehnfache der ursprünglich veranschlagten Kosten!

Es wird nicht lange dauern und die katastrophale Planung und Durchführung des Projekt wird in Vergessenheit geraten. Dann hat Hamburg ein repräsentatives Konzerthaus mit (hoffentlich) hervorragender Akustik und ein Gebäude, das im wahrsten Sinne des Wortes 'sehenswürdig' ist.

Die Tickets für die Eröffnungskonzerte werden nicht verkauft sondern verlost. Ab heute sollte die Registrierung möglich sein. Aber wer hätte es gedacht - der Server war sofort überlastet und ist nicht mehr erreichbar. Aber es konnte ja niemand wissen, dass sich jemand für die Tickets interessiert. Genauso wie niemand wissen konnte, das Glas schwer ist, warme Abluft nicht nach unten fällt... :-)

(Tickets für Vorstellungen in der Philharmonie sollen ab Juni 2016 verfügbar sein.)

Informationen zu Gruppenreisen nach Hamburg auf www.ix-tours.com

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Tourismusabgabe Hamburg

Kurz vor Jahresschluss hat die Hamburger Bürgerschaft die 'angedrohte' Tourismusabgabe für private Übernachtungen noch beschlossen. Umgsetzt wird sie bereits ab 01. Januar 2013. Über die Notwendigkeit lässt sich streiten. Natürlich sind die Kassen von Stadt und Land leer.  Sieht man sich die katastrophale Umsetzung von Grossprojekten wie z. B. der Elbphilharmonie an, stellt sich die Frage, wessen Fehler hier wer bezahlen muss. Touristen bringen schon naturgemäss Geld in eine Zielregion.

Die Abgabe fällt nicht an für betrieblich bedingte Übernachtungen, also Geschäftsreisen. Der Datei ' Fragen und Antworten' ist auch zu entnehmen, dass sie auch nicht für Schulveranstaltungen anfallen sollen. Eine entsprechende Bescheinigung muss bis Ende des Aufenthalts vorgelegt werden. Demnach wären auch Klassenfahrten nach Hamburg befreit. Die Abgabe muss auch bezahlt werden für vertraglich vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Übernachtungen.

De Höhe richtet sich nach dem Übernachtunspreis ohne Umsatzsteuer und ohne Verpflegung. Kann dies nicht im Detail festgestellt werden, gelten Pauschalsätze bzw. Pauschalabschläge. Die 'indrekte Steuer' fällt pro Person und Übernachtung an und ist vom Beherbungsbetrieb zu kassieren und abzuführen.

Für Übernachtungspreise bis 25 Euro beträgt die Abgabe 0,50 Euro, bis 50 Euro 1 Euro und bis 100 Euro 2 Euro.

Das Gesetz wird noch einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen. Bis dahin muss sie vorläufig umgesetzt werden für Verträge, die ab 01.01.13 geschlossen werden. Wer noch bis 31.12.12 einen Vertrag schliesst (keine Option), bleibt verschont.