Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Urteil im Februar bestätigt, dass eine Lehrkraft Anspruch auf die Erstattung ihrer Reisekosten hat. Im verhandelten Fall sogar, obwohl sie darauf bei Antragstellung ausdrücklich verzichtet hat.
Mancher mag sich verwundert die Augen reiben. Wieso soll eine Lehrkraft eine Reise bezahlen, die für sie keinesfalls eine Vergnügungsreise und Erholung ist sondern der Beaufsichtigung der Schulveranstaltung Klassenfahrt dient? Die Arbeitszeit während der Fahrt dürfte das normale Maß bei weitem überschreiten - denn Schüler sind nachtaktiv, besonders, wenn sie in der Gruppe unterwegs sind.
Die Erstattung von Reisekosten für die Klassenfahrt wird in Deutschland in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Teilweise erfolgt eine Erstattung in Anerkenntnis der Leistung, teilweise gar keine. So kenne ich bewunderungswürdige Pädagogen, die ihre Reisekosten tatsächlich privat bezahlen, damit die Schüler auf die Fahrt nicht verzichten müssen. Hoffen wir einmal, dass die Schüler das mit entsprechendem Verhalten honorieren. Andere sehen sich gezwungen, keine Fahrten anzubieten.
Zögern sie nicht, das Thema anzusprechen, wenn sie beim Veranstalter anfragen . Ihr Reiseberater wird eine Lösung finden, die alle Beteiligten zufrieden stellt.
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