Mittwoch, 24. August 2011

Bewertungsportale

Wie in einem aktuellen Urteil festgestellt wurde, sind Betreiber von Bewertungsplattformen nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Bewertung zu prüfen. Eine User-Verpflichtung, nur wahrheitsgemäße Bewertungen einzutragen reicht aus, ergänzt mit der Bereitschaft, beanstandete Bewertungen zu löschen.

Das zeigt noch einmal auf, dass Bewertungen mit gesunder Skepsis zu betrachten sind. Sie sind ein Indikator für eine Einordnung der Qualität, im Detail sollte man jedoch genauer hinsehen, um nicht auf subjektiv geprägte Meinungen unzufriedener Kunden hereinzufallen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ihre Meinung interessiert mich - schreiben sie einen Kommentar!