Dass Bewertungsportale aufgrund subjektiver Kundenbewertung nur mit Bedacht zu Rate gezogen werden sollten, habe ich schon mehrfach ausgeführt. Dazu kommt, dass der Teil der Kunden einer Unterkunft, die eine Bewertung abgeben, nicht repräsentativ ist.
Die Hintergrundinformation aus einer Presseinformation über ein Urteil gegen das Buchungsportal www.booking.com ist korrigiert meine Einschätzung der Qualität der Bewertungen jedoch rapide nach unten. Demnach können Hotels ihr Ranking beeinflussen, indem sie eine höhere Vermittlunsprovision an das Portal zahlen.
Das mag aus kaufmännischer Sicht verständlich sein. Zieht man jedoch in Betracht, dass ein Internetnutzer davon ausgeht, dass die Bewertungen auf der Grundlage von Kundenbewertungen zustande kommt, ist das zumindest anrüchig. Die Vorgehensweise wurde daher für Deutschland untersagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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