Freitag, 12. April 2013

Reisedokumente bei Schülerreisen

Bei Klassenfahrten und Schülerreisen sind die benötigten Reisedokumente immer wieder ein Thema. Die Anzahl der Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat zugenommen und wirft Fragen auf, welche Papiere benötigt werden, damit die Gruppe bei der Einreise nicht aufgehalten oder gar ein Teilnehmer zurückgeschickt werden muß. Ansprechpartner ist jeweils die für den Teilnehmer zuständige Botschaft. Sie kann am zuverlässigsten Auskunft geben und es empfiehlt sich, diesen Punkt frühzeitig abzuklären.

Wir können als Reiseveranstalter in diesem Punkt keine Rechtsberatung geben. Von einem unserer Kunden wurden wir jedoch auf eine Erleichterung hingewiesen, die vom EU-Rat speziell für Schülerreisen geschaffen wurde: Die "Maßnahme über Reiseerleichterungen für Klassenfahrten in das europäische Ausland"

Nach ergänzenden Recherchen bei unserer Ausländerbehörde hier am Ort ist für Reisen mit Schülern die Erstellung einer "Liste der Reisenden" zu empfehlen wenn Schüler mit Staatsangehörigkeit ausserhalb der Europäischen Union beteilt sind.

Nachstehend der Originaltext aus der Antwort der britischen Botschaft:

"Schulkinder, die nicht deutsch sind, aber in Deutschland leben, können in Schulgruppen ohne ein Visum in das Vereinigte Königreich reisen. Dies gilt nicht für Studenten an Fachhochschulen oder Universitäten. Um sich dafür zu qualifizieren, müssen Kinder:

in Deutschland wohnen.

in einer organisierten Schülergruppe reisen.

Die Kinder müssen außerdem ein gültiges Reisedokument, z.B. einen Reisepass, besitzen. Kinder können nicht unter Nutzung des Reisepasses eines Elternteils reisen.

Sie müssen ihre persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Nationalität) und ein Foto bei sich führen, die in ein von dem Schulleiter bestätigtes Formular einbezogen sind. Dieses Formular wird eine “Liste der Reisenden” genannt, und die Schule sollte dieses Formular von den ortsansässigen kommunalen Behörden (Landratsamt, Ausländeramt) einholen. Das Dokument sollte durch die zuständigen Behörden beglaubigt werden."

Praktisch heißt das, einer der Begleitlehrer geht mit Lichtbildern sowie Namen und Geburtsdatum der Schüler zur Ausländerbehörde, die für die Region zuständig ist, in der die Schule liegt. Die Bilder werden auf das Formular geklebt, die Daten der Schüler eingetragen und das Dokument gestempelt. Die Schule trägt noch die Reisedaten und die Daten der Schule ein und bei der Einreise sollte es keine Probleme geben. Laut Auskunft unseres Kunden gibt es am Flughafen bei der Einreise sogar einen separaten Schalter, sodass sich die Wartezeit verkürzt.

Die Informationen der einzelnen Behörden war nicht 100 % identisch. Es lohnt sich jedoch, im Vorfeld bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden.




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