Donnerstag, 23. Mai 2013

Airlines wegen 100% Vorauszahlung verklagt

Bei Buchung eines Billigfluges haben wir uns an eine Vorgehensweise gewöhnt, über deren Folgen wir uns wohl selten Gedanken machen. Wer heute einen Flug bei Ryanair, Easyjet oder auch anderen Low-Cost-Airlines im Internet bucht, zahlt mit der Buchung 100 % des Flugpreises - selbst wenn der Reisetermin erst Monate in der Zukunft liegt. Das gilt auch für die Buchung von Gruppenreisen und Klassenfahrten, bei denen der Gesamtbetrag mehrere Tausend Euro betragen kann.

Gibt es einen vernünftigen Grund für diese hohe Vorauszahlung? Anzahlungen sind im Reisegeschäft gängige Praxis und begründen sich darin, dass der Veranstalter oder Träger einer Leistung mit der Planung und Vorbereitung sofort beginnt. Er schließt verbindliche Veträge ab und muss auch seinerseits Vorauszahlungen leisten. So dient eine Anzahlung der Airline auch als Sicherheit, dass der reservierte Platz nicht kurzfristig wieder freigestellt wird und der Ertrag ausbleibt.

So weit so gut - aber 100 % für einen Flug in 6 Monaten? Die Airline bezahlt das Kerosin kaum so lange im Voraus, Flughafengebühren und Tax fallen genausowenig vorab an wie Personalkosten. Die Zahlung ist damit kaum zu rechtfertigen. Rechnet man die Beträge zusammen, ergeben sie für die Interessen der Fluggesellschaft jedoch durchaus Sinn. Viele Flüge sind Monate im Voraus schon gut ausgelastet - und 100 % bezahlt. Da kommen Beträge zusammen, die sich anlegen lassen, um einen Zusastzprofit zu erwirtschaften.

Damit sind wir bei einer Folge, die bisher viel zu wenig diskutiert wird. Was passiert, wenn die Airline das Geld nicht gut anlegt? Zudem stehen einige Marktteilnehmer immer wieder kurz vor der Insolvenz oder beunruhigen zumindest durch Negativrekorde in den Bilanzen. Wir würden vielleicht keine Aktien kaufen - leihen aber bereitwillig Geld für unseren Flug. Meldet die Airline in der Zeit zwischen Buchung und Flugtermin tatsächlich Insolvenz an, ist das Geld unter Umständen verloren. Zumindest ist die Forderung nur mit Aufwand geltend zu machen. Ryanair hat seinen Firmensitz in Irland, Easyjet in London.

Um diesem Risiko bei Reiesbuchungen vorzubeugen wurde vor einigen Jahren in Europa eine Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter eingeführt. Leisten sie für eine Pauschalreise vorab Zahlungen, so sind diese im Falle einer Insolvenz des Veranstalters versichert - sie erhalten Ihr Geld auf jeden Fall zurück oder der Insolvenzabsicherer sorgt für den Ablauf der Reise. Diese Absicherung gibt es nicht für Fluggesellschaften. Hier ist der Kunde auf sich gestellt.

Diesem Geschäftsgebaren will die Verbraucherzentrale NRW jetzt einen Riegel vorschieben und hat mehrere Airlines wegen der Praxis der Vorauszahlungen verklagt. Warten wir ab, wie das ausgeht. Diskutiert wird das Thema bei jeder größeren Insolvenz seit Jahren.

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