Freitag, 27. September 2013

Stärk das EuGH Urteil die Rechte der Bahnkunden?

Gestern Nachmittag wurde ich im Auto von der Meldung überrascht, dass der Europäische Gerichtshof die Haftung der Bahngesellschaften auch auf Fälle von höherer Gewalt ausdehnt.

Für den Kunden ist das auf den ersten Blick positiv. Jetzt erhält er nicht nur dann Geld zurück, wenn Verspätungen durch betriebsbedingte Störungen wie technische Defekte oder Fehlplanungen entstehen sondern auch, wenn das Wetter Kapriolen schlägt oder Naturgewalten den Verkehr zum Erliegen bringen. Während Flug-, Bus- und Autoreisende dann einfach ausharren oder vor den Unwägbarkeiten des Lebens kapitulieren müssen, kann sich der Bahnreisende nach einer Stunde eine Forderung gegenüber der Bahngesellschaft notieren.

Der Erstattungsanspruch bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Haftung für Folgeschäden. Kosten wegen einem verpasstem Termin oder für Zwischenübernachtungen können nicht geltend gemacht werden. Lediglich ein Anteil am bezahlten Reisepreis erhält der verspätet Reisende zurück.

Wer sich jetzt ein plötzliches Winterwetter mit Schnee an einem Montag mit Geschäfts- und Berufsverkehr vorstellt - da kommt schon etwas zusammen. Auch wenn die Deutsche Bahn betont, auch bisher habe man die Klausel "keine Erstattung bei höherer Gewalt" nur sehr eingeschränkt angewandt - irgendwo werden die Erstattungen kalkuliert werden müssen. Und das geht im Dienstleistungsbereich über den Preis. Die Bahnpreise werden durch das Urteil wohl - zumindest moderat - ansteigen.

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