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Montag, 7. Juli 2014

Geld zurück bei Flugstorno

Die Meldung kam am Freitag unspektakulär, sie liess aber aufhorchen. Wie einige Medien berichten (z. B. Die Welt) Das Landgericht Frankfurt hatte in einem Urteil gegen die italienische AlItalia entschieden, dass der Flugpreis bei einem Storno zu erstatten ist.

Auch bisher sind Airlines eigentlich verpflichtet, bei einer Stornierung die Gebühren zu erstatten, die ihr am Flughafen nicht entstehen wenn der Kunde den Flug nicht in Anspruch nimmt. In der Praxis handhaben das die Billig-Airlines aber fast durchgängig anders. Bei einer auch noch so frühen Stornierung streicht die Airline den vollen Betrag ein. Wahrscheinlich reiben sich die Verantwortlichen bei jedem Storno vor Vergnügen die Hände, da sie den Platz noch einmal verkaufen und doppelt kassieren können.

Kann die Airline nicht nachweisen, dass der Platz wirklich frei geblieben ist und nicht verkauft werden konnte, so ist nach Auffassung der Frankfurter Richter auch der vollständige Flugpreis zu erstatten. Das ist im Fluggeschäft revolutionär. Von Interesse ist auch, dass die Klage in Deutschland zugelassen wurde, obwohl der Sitz der Airline in Italien liegt. Das Gericht sieht im Umstand, dass die Tickets in Deutschland angeboten und verkauft werden einen ausreichenden Grund, die Klage im Land des Kunden-Wohnsitz zuzulassen. Auch Ryanair (Irland), Easyjet (UK) und weitere können sich also nicht darauf berufen, die Klage sei an ihrem Firmensitz im Ausland einzureichen.

Warten wir die Reaktionen der Airlines und die Urteilsbegründung ab. Bisher zumindest ist es eigentümlich ruhig.

Freitag, 7. Februar 2014

Fluggastrechte im Aufwind (?)

Um es vorwegzunehmen, was da in den vergangenen Tagen an Meldungen bezüglich der Stärkung der Rechte von Fluggästen durch die Medien ging, hat noch keine Rechtskraft. Die europäische Kommission hat Vorschläge untebreitet, die dem Parlament nicht kundenfreundlich genug waren. Der Entschluss des Parlaments wird nun in Verhandlungen mit den Mitgliedsländern weiter diskutiert werden. Je nach Stärke der Luftfahrt im Land und entsprechender Lobbyarbeit werden hier noch Korrekturen folgen.

Vor allem drei Punkte stechen mir in den Meldungen ins Auge, die durchaus eine Verbesserung darstellen würden:

Zum einen die Rechtssicherheit bei Entschädigungen im Fall von Verspätungen. Das betrifft sowohl die Höhe als auch die Gründe, bei denen eine Entschädigung zu zahlen ist. Bei klarer Ausgangslage werden mehr Kunden in den Genuss einer Entschädigung kommen, wenn sie sich nicht durch mehrere Instanzen klagen müssen.

Zudem zwei Verbesserungen, die gar nicht in allen Berichten auftauchen. Die unverständliche Regelung, dass der Rückflug verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wird soll untersagt werden und Airlines sollen verpflichtet werden, die oft sehr frühen Zahlungen gegen Insolvenz abzusichern. Beides ist vielleicht nicht so öffentlichkeitswirksam wie Bares im Geldbeutel wenn die Uhr 1 Minute nach 3 Stunden Verspätung zeigt. Gerade die Insolvenzabsicherung kommt aber immer dann wieder hoch, wenn eine Airline den Betrieb einstellt und die Zahlungen verloren sind. Die Kapitalbasis einer Reihe von Airlines auch in Europa ist sehr dünn.

Die Entschädigungssätze bei Verspätungen werden noch zu Diskussionen führen. Im Bereich der Billigflieger (bis 2500 km) übersteigen die geplanten Beträge unter Umständen den Flugpreis um ein Vielfaches. Dieses Risiko wird natürlich in den Flugpreis für alle Gäste einkalkuliert - oder die Aufwendungen für bessere Prävention. Beides führ zu Preissteigerungen.

Aber vielleicht wollte sich das Parlament auch nur mit einem verbraucherfreundlichen Entschluss in Szene setzen. Denn verpflichtend ist das ganze Paket ja noch lange nicht.