Montag, 7. Juli 2014

Geld zurück bei Flugstorno

Die Meldung kam am Freitag unspektakulär, sie liess aber aufhorchen. Wie einige Medien berichten (z. B. Die Welt) Das Landgericht Frankfurt hatte in einem Urteil gegen die italienische AlItalia entschieden, dass der Flugpreis bei einem Storno zu erstatten ist.

Auch bisher sind Airlines eigentlich verpflichtet, bei einer Stornierung die Gebühren zu erstatten, die ihr am Flughafen nicht entstehen wenn der Kunde den Flug nicht in Anspruch nimmt. In der Praxis handhaben das die Billig-Airlines aber fast durchgängig anders. Bei einer auch noch so frühen Stornierung streicht die Airline den vollen Betrag ein. Wahrscheinlich reiben sich die Verantwortlichen bei jedem Storno vor Vergnügen die Hände, da sie den Platz noch einmal verkaufen und doppelt kassieren können.

Kann die Airline nicht nachweisen, dass der Platz wirklich frei geblieben ist und nicht verkauft werden konnte, so ist nach Auffassung der Frankfurter Richter auch der vollständige Flugpreis zu erstatten. Das ist im Fluggeschäft revolutionär. Von Interesse ist auch, dass die Klage in Deutschland zugelassen wurde, obwohl der Sitz der Airline in Italien liegt. Das Gericht sieht im Umstand, dass die Tickets in Deutschland angeboten und verkauft werden einen ausreichenden Grund, die Klage im Land des Kunden-Wohnsitz zuzulassen. Auch Ryanair (Irland), Easyjet (UK) und weitere können sich also nicht darauf berufen, die Klage sei an ihrem Firmensitz im Ausland einzureichen.

Warten wir die Reaktionen der Airlines und die Urteilsbegründung ab. Bisher zumindest ist es eigentümlich ruhig.

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