Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. November 2009 geht die modifizierte Version der 12-Tage-Regelung im Rahmen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung in Kraft.
Nach der neuen Regelung können Fahrer die wöchentliche Ruhezeit nach spätestens 12 aufeinanderfolgenden Tagen einlegen wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und mindestens 24 ununterbrochene Stunden dauert.
Das bedeutet in der Praxis, bei einer 8-Tage Reise z. B. nach Barcelona können Bus und Fahrer an allen Tagen genutzt werden. Bei der 2007 getroffenen Regelung musste der Fahrer einen Ruhetag einlegen - nicht gerade im Interesse der Gruppe.
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