Dienstag, 18. Juni 2013

Unser Recht als Bahnreisender

Heute hat es mich selbst getroffen. Mein Fernverkehrszug hatte 25 Minuten Verspätung und der Anschlusszug ist weg. Der nächste Nahverkehrszug fährt 50 Minuten später, hält aber nicht an dem Bahnhof, an dem mein Auto steht. Das tut nur der Zug genau eine Stunde später. Wo bestätigt es mir die Dame an der DB Auskunft.

Das kann passieren. Eine Weiche war wohl schuld. Doch da war doch noch etwas. Meine Erinnerung wird durch eine Online-Abfrage bestätigt. Ab 60 Minuten muss die Bahn 20 % des einfachen Fahrpreis erstatten.

Darauf angesprochen bestätigt mit die Dame die Verspätung und händigt mir einen Erstattungsantrag aus. Auf die Frage ob die Bahn ihre Kunden nicht über ihre Rechte informiere meint sie lapidar: dafür machen wir natürlich keine Werbung. Und dann: Sie habe nicht daran gedacht.

So ist der Umgang mit Kunden ungenügend. Anscheinend sind die Mitarbeiter nicht ausreichend geschult. Die Alternative wollen wir uns gar nicht vorstellen.

Also immer nachfragen und die Zeitgrenze 60 Minuten im Sinn behalten.

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