Donnerstag, 30. Januar 2014

Neue Handgepäckregeln ab 31.01.

Eine Flasche guten schottischen Whisky für die Lieben daheim. Das dachte sich wohl ein Ehepaar, das bei der Sicherheitskontrolle für einen Flug in der Reihe vor mir dran war. Das Schlitzohr, das ihnen die Flasche im Flughafen verkauft hat, hatte sich den Hinweis auf die Handgepäcksregeln wohl verkniffen. Jedenfalls mussten sie die teure Flasche zurücklassen.

Seit einen versuchten Anschlag gelten seit 2006 verschärfte Regeln für das Handgepäck auf Flügen aus der EU. Jeder Flugreisende kennt inzwischen die Plastikbeutel für Pflegemittel (bis 100 ml) - und die Ecken in denen die Flaschen gestellt werden, die zu groß waren.

Aufgrund technischer Fortschritte bei der Suche nach Flüssigsprengstoffen hat die EU die Vorschriften jetzt gelockert. Ab 31.01. dürfen im Duty-Free Shop gekaufte Flüssigkeiten im Handgepäck transportiert werden wenn

- beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt werden
- der Beutel separat vorgelegt wird
- die Prüfung mit der neuen Sicherheitstechnik für Flüssigsprengstoffe negativ ausfällt

Hoffen wir mal, dass die neue Technik zuverlässig läuft. Die 60 € für einen schottischen Single Malt erstattet ihnen das Sicherheitspersonal natürlich nicht.
Wird der Beutel für Prüfzwecke geöffnet, sollten sie darauf bestehen, dass er wieder versiegelt wird. Sonst lassen sie die Flasche bei einem eventuellen Weiterflug stehen.

Ein Merkblatt des Bundesministerium des Inneren zu Flüssigkeiten im Handgepäck finden sie hier.

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