Billigflieger sind seit Jahren im Aufwind (zumindest was die Passagierzahlen angeht) und für viele ermöglicht die Nutzung der oft extrem günstigen Flugtickets überhaupt erst die Reise an das gewünschte Ziel. Möglich sind die Preise durch eine optimierte Ausnutzung der eingesetzen Flugzeuge und den Verzicht auf alles, was über den sicheren Transport von A nach B hinausgeht. Gerade dieser Punkt führt immer wieder zu Verärgerung, wenn sich der Reisende über die Kosten für Zusatzleistungen bei Buchung nicht im Klaren ist.
Die Webseiten der Billig-Airlines verweisen natürlich auf die zusätzlichen Kosten. Wer in der aufregenden Phase der Buchung die Informationen nicht genau liest, kann allerdings durchaus unangenehme Überraschungen erleben. Zum Beispiel, wenn er erst am Flughafen merkt, dass sein 20 kg - Koffer nur gegen eine Gebühr befördert wird, die den Preis für seinen Sitzplatz übersteigt.
Die spanische Vueling sah sich nun mit der Klage einer Kundin konfrontiert, die keine Extra-Gebühr für Ihr Gepäck bezahlen möchte. Die Klage wurde zugelassen, da ein spanisches Gesetz derartige Gebühren tatsächlich untersagt. Für den Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof hat nun der Generalanwalt des EuGH in einem Gutachten empfohlen, die im EU-Recht enthaltene Preisfreiheit für Fluggeselschaften zu bestätigen. Zusatzgebühren für nicht zwingend erforderliche Leistungen sollten weiterhin möglich sein. Ein Urteil des EuGH wird erst in ein paar Monaten erwartet.
Um günstige Reisen für Reisegruppen zu ermöglichen, greifen wir auch auf die Angebote von Billigfliegern zurück und werden dabei auch mit den Vorstellungen der Kunden zu dem konfrontiert, was sie als selbstverständlich empfinden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine Kurzreise von 3-5 Tagen durchaus mit einem Handgepäckstück in den von den Airlines festgelegten Maximalmaßen (meist 55 x 40 x 20 cm) möglich ist. Wer das Maximalgewicht (meist 8 - 10 kg) fürchtet, dem empfehlen wir einen Handgepäckrucksack mit wenig Eigengewicht. Denn Handgepäck muss laut dem Gutachten des Generalanwalts weiter kostenfrei bleiben - denn hier entstünden keine Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.
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