Freitag, 5. September 2014

Fluggastentschädigung - Wer hält durch?

Nach den von der EU festgelegten Entschädigungsansprüchen haben Reisende bei Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen. Anspruch auf Entschädigung bis zur Höhe von 600 €. So weit so gut - nach Auskunft eines Reiseanwalts nehmen die Verfahren gegen Airlines zu, werden jedoch von den Gesellschaften so weit wie möglich verzögert und in die Länge gezogen. Gerade bei Airlines mit Sitz im Ausland geben Reisende irgendwann auf oder scheuen die Kosten, die mit einem grenzüberschreitenden Verfahren verbunden sind.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich ein Inkassounternehmen auf diese Forderungen spezialisiert. Refund.me ist beim Amtsgericht Potsdam als Inkassodienstleister registriert und verspricht auf seiner Website, die Forderung gegenüber der Airline einzutreiben - sofern denn die Voraussetzungen vorliegen. Im Erfolgsfall behält sich das Unternehmen 15 % der Entschädigung ein.

By the way - wonach berechnet sich eine Verspätung? Dazu hat der EuGH ein interessantes Urteil gefällt. Der Flug ist nicht mit Aufsetzen auf dem Rollfeld beendet sondern wenn sich die Türen öffnen, damit die Passagiere das Flugzeug verlassen können. Im strittigen Fall setzte der Flieger von Germanwings 2 Stunden und 58 Minuten nach der angegebenen Ankunftszeit auf. Entsprechend verweigerte Germanwings einem Fluggast die Entschädigung. Aussteigen konnte er jedoch erst mehr als 3 Stunden nach der angegebenen Ankunftszeit - und damit hat er Anspruch auf Entschädigung. Also genau festhalten, wann wieder Frischluft durch die Kabine weht!

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