Der Bericht über den unglücklichen Fall einer Klasse , deren Anzahlung für eine Klassenfahrt verloren ist, zeigt, dass dieses Thema noch immer für Irritationen sorgt. Vor allem die Kommentare zeigen, dass hier vielen eine bedeutender Unterschied nicht klar ist.
Eine Insolvenzversicherung ist nur für Reiseveranstalter vorgesehen. Anzahlungen an Fluggesellschaften (Billigflieger verlangen die sofortige Zahlung), Vermittler von Ferienhäusern und ähnlichem sind dazu nicht verpflichtet, so lange sie keine Reisen veranstalten. Reiseveranstaltung bedeutet, dass mindestens 2 Leistungen (z. B. Unterkunft und Anreise) gemeinsam zu einem Pauschalpreis verkauft werden.
Stellt jemand zwei solcher Leistungen zusammen und macht dies für eine Gruppe, so ist er rechtlich ebenfalls Veranstalter mit allen Pflichten. Davon ist daher dringend abzuraten.
Eine Schule mit öffentlichem Träger kann dies tun. Die Haftung besteht jedoch trotzdem. Die Organisation von Gruppenreisen sollte man daher am Besten einem professionellen Veranstalter überlassen und diesen gut auswählen - nicht nur nach dem Preis.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihre Meinung interessiert mich - schreiben sie einen Kommentar!