In einem Urteil wurde festgestellt, dass der Flughafenbetreiber nicht für die Wertsachen haftet, die bei der Sicherheitskontrolle in den Behälter gelegt werden, um durchleuchtet zu werden.
An den genauen Ablauf konnte sich der Kläger nicht mehr erinnern, Fakt ist aber, dass die Wertsachen bei diesem Prozess durchaus kurz unbeobachtet sein können.
Also Augen auf und volle Konzentration!
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