Mittwoch, 7. September 2011

Noch ein Urteil zu Bewertungsportalen

In die Bewertung von Bewertungsportalen kommt offensichtlich Bewegung. In einem Urteil des Landgericht Hamburg wurde entschieden, dass ein Buchungsportal als Mitbewerber zum Hotel für die Kommentare von Nutzern haftet.

Im konkreten Fall hatte das Portal Tatsachenbehauptungen von Nutzern veröffentlicht, die das Hotel in einem schlechten Licht erscheinen liessen.

Das bringt einen interessanten Punkt ins Spiel, der Presseleuten sehr geläufig ist - der Unterschied zwischen einer Meinungsäusserung ("Ich würde dort nicht mehr übernachten") und einer Tatsachenbehauptung ("Das Hotel ist in einem miserablen Zustand")

Beim Lesen solcher Berichte empfiehlt es sich, einen gedanklichen Filter zu aktivieren, der allzu emotionale Bewertungen ausblendet - sofern das überhaupt möglich ist.

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