Am 23. September soll über die Novelle des Personenbeförderungsgesetz abgestimmt werden. Wie jetzt bekannt wurde, haben diverse Bundesländer einen Änderungsantrag (Nr. 15) eingereicht, nach dem Busse mit einem zulässigen Gewicht von mindestens 12 t in die Mautpflicht einbezogen werden sollen.
Vor dem Hintergrund, dass ein Reisebus das umweltverträglichste Transportmittel darstellt und gerade auch von einkommenschwachen wie z. B. Schulgruppen genutzt wird, ist das kaum nachvollziehbar. Sollen die Gruppen lieber ins Flugzeug steigen und damit eine ungleich höhere Umweltbelastung hervorrufen?
Nach Berechnungen des RDA beträgt die zu erwartende Mehrbelastung für einen Bus mit Euro IV Motor und einer Jahreskilometerleistung von 100.000 km 16.900 € im Jahr. Das bedroht entweder die Existenz kleiner Omnibusunternehmer oder führt zu einer Preissteigerung bei Busreisen.
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