Mittwoch, 23. Januar 2013

Klassenfahrten - rechtssicher!

Klassenfahrten sind ein fester Bestandteil des Schullebens. Mindestens einmal im Verlauf der Schulzeit stehen Schüler und Eltern vor der Entscheidung, die Reise im Klassenverband mitzutragen. Das Lehrpersonal steht meist in Abständen von wenigen Jahren immer wieder vor der Planung einer Reise.

Hinweise zur Planung einer Klassenfahrt habe ich schon einmal zusammengestellt. Auf einen Aspekt möchte ich heute besonders hinweisen - der Absicherung des Lehrers / Gruppenleiters gegenüber den Teilnehmern bzw. deren Eltern.

Der Lehrer als Vertreter der Schule oder ein Gruppenleiter im Auftrag der einzelnen Teilnehmer schliesst mit dem Reiserveranstalter einen rechtsgültigen Vertrag ab - und haftet für die Einhaltung, vor allem der Zahlung von Reisepreis oder Stornokosten.

Leider kommt es vor, dass ein Schüler, der verbindlich zugesagt hat, doch wieder abspringt und sich die Eltern quer stellen, was die Übernahme der Stornokosten angeht. Dem Abschluss des Reisevertrags sollte daher eine schriftliche Absicherung des Gruppenleiters gegenüberstehen. Jeder Teilnehmer (oder die gesetzlichen Vertreter) gibt schriftlich sein Einverständnis zur Teilnahme und verpflichtet sich, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Idealerweise wird dies durch die Zahlung einer ersten Anzahlung bekräftigt.

Ein Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf unserer Website unter 'Downloads'.

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