Donnerstag, 6. Februar 2014

City Tax Berlin - nicht für Klassenfahrten!

Die Aufregung über jede neue Steuer ist groß. So hat auch die seit Jahresbeginn in Berlin geltende City Tax oder Bettensteuer für Aufsehen gesorgt und durch die anhängigen Verfahren ist das letzte Wort hier wohl auch noch nicht gesprochen. Aktuell ist die Steuer jedoch zu bezahlen und treibt den Preis für eine private Berlin-Reise um einen Aufschlag von 5 % auf den Netto-Übernachtungspreis.

Schul- und Klassenfahrten sind allerdings nicht privat sondern eine Schulveranstaltung, an der ein Schüler grundsätzclich teilnehmen muss. Entsprechend gilt für Klassenfahrten eine Ausnahme:

"Übernachtungsaufwendungen, die im Rahmen von durch die Schulleitung genehmigten und von einer Lehrkraft begleiteten Schülerreisen ... entstehen, sind als zur Grundbefriedigung des Lebensbedarfs notwendige Aufwendungen anzusehen und unterliegen somit nicht der Übernachtungsteuer."

Dieser Satz klärt auf der Seite des Berliner Senats für Finanzen über eine für Schülerfahrten wichtigen Ausnahmeregelung auf. Die Information ist nicht ganz leicht zu finden, sie wurde sehr gut versteckt. Auf der Tourismus-Seite der Stadt Berlin konnte ich so einen Hinweis zumindest nicht entdecken.

Voraussetzung für die Befreiung von der Steuer ist die Vorlage einer Schulbescheinigung, dass es sich bei der Fahrt um eine Schul-Pflichtveranstaltung handelt. Das entsprechende Formular haben wir auf unserer Website zum Download bereit gestellt. Hier finden sich auch entsprechende Formulare für Köln und Hamburg.

Die Bescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Privat von Schülern oder Eltern organisierte Schülerreisen sind nicht von der Bettensteuer befreit. Entsprechend findet sich auf dem Formular ein Warnhinweis, dass das Ausstellen einer 'inhaltlich unrichtigen' Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet wird.

Für die meisten Klassenfahrten wird die Befreiung möglich sein. Denken sie daher frühzeitig bei der Planung an die Bescheinigung, sie muss bereits beim Check-In in der Unterkunft vorgelegt werden.




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