Mittwoch, 19. Februar 2014

Reiserücktrittskostenversicherung - Reiseleiterabsicherung

Reiserücktrittskostenversicherungen haben bei der Planung einer Reise einen festen Platz und das aus gutem Grund. Muss eine Reise aus Krankheitsgründen, plötzlicher Arbeitslosigkeit oder ähnlichen Gründen abgesagt werden, möchte man die Kosten für die Reise natürlich nicht abschreiben. Für einen verhältnismäßig günstigen Prämienbeitrag kann das finanzielle Risiko abgedeckt werden.

Bei geschlossen Reisegruppen (z. B. Vereinsreisen, Klassenfahrten) kommt manchmal der Gedanke auf, ein Storno des einzelnen Teilnehmers falle nicht ins Gewicht. Diese Annahme ist korrekt, wenn eine Ersatzperson gestellt werden kann und dadurch keine Umbuchungsgebühren (z. B. für den Flug) anfallen und die Zimmeraufteilung nicht geändert werden muss. In den meisten Fällen geht ein Ausfall nicht ohne Kosten ab. Weigert sich der Teilnehmer, diese Kosten zu übernehmen (z. B. aufgrund persönlicher Differenzen mit der Gruppe), bleiben diese an den übrigen Teilnehmern hängen und erhöhen den Reisepreis. Ärger ist hier vorprogrammiert.

Bei Gruppenreisen ist noch ein zusätzliches Risiko zu überlegen - der Ausfall der Begleitperson / des Reiseleiters. Bei Klassenfahrten wird bei Ausfall des Begleitlehrers meist eine andere Lehrkraft der Schule verpflichtet werden können. Hier fallen dann nur evtl. Umbuchungsgebühren an, die über die Rücktrittskostenversicherung der ausgefallenen Begleitperson abgedeckt sind.

Was ist jedoch, wenn die ganze Reise abgesagt werden muss, weil sich z. B. nur die ausgefallene Begleitperson am Zielort sicher orientieren kann? Das ist in der Rücktrittskostenversicherung des einzelnen nicht versichert und in der Versicherung des Reiseleiters sind nur seine eigenen Stornokosten versichert.

Abhilfe schafft hier das Zusatzrisiko "Reiseleiterabsicherung" oder "Lehrerausfallversicherung". Sie übernimmt die Stornokosten aller versicherten Teilnehmer, wenn die ganze Reise wegen des Ausfalls einer Begleitperson aus versichertem Grund abgesagt werden muss. Versichert werden muss hier jeder einzelner Teilnehmer, der seine Stornokosten erstattet haben möchte. In einigen Tarifen kann sich die Prämie dadurch verdoppeln, es reicht jedoch nicht aus, das Zusatzrisiko nur für den Reiseleiter einzuschliessen.

Bei Abschluss der Versicherung für eine Gruppe ist daher abzuwägen, ob die Durchführung der Reise durch den Ausfall der Begleitperrson gefährdet wäre. Ist das der Fall, ist das Zusatzrisiko sehr zu empfehlen. Denn bei Geld hören Freundschaften manchmal auf.

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