Donnerstag, 6. Februar 2014

City Tax Berlin - nicht für Klassenfahrten!

Die Aufregung über jede neue Steuer ist groß. So hat auch die seit Jahresbeginn in Berlin geltende City Tax oder Bettensteuer für Aufsehen gesorgt und durch die anhängigen Verfahren ist das letzte Wort hier wohl auch noch nicht gesprochen. Aktuell ist die Steuer jedoch zu bezahlen und treibt den Preis für eine private Berlin-Reise um einen Aufschlag von 5 % auf den Netto-Übernachtungspreis.

Schul- und Klassenfahrten sind allerdings nicht privat sondern eine Schulveranstaltung, an der ein Schüler grundsätzclich teilnehmen muss. Entsprechend gilt für Klassenfahrten eine Ausnahme:

"Übernachtungsaufwendungen, die im Rahmen von durch die Schulleitung genehmigten und von einer Lehrkraft begleiteten Schülerreisen ... entstehen, sind als zur Grundbefriedigung des Lebensbedarfs notwendige Aufwendungen anzusehen und unterliegen somit nicht der Übernachtungsteuer."

Dieser Satz klärt auf der Seite des Berliner Senats für Finanzen über eine für Schülerfahrten wichtigen Ausnahmeregelung auf. Die Information ist nicht ganz leicht zu finden, sie wurde sehr gut versteckt. Auf der Tourismus-Seite der Stadt Berlin konnte ich so einen Hinweis zumindest nicht entdecken.

Voraussetzung für die Befreiung von der Steuer ist die Vorlage einer Schulbescheinigung, dass es sich bei der Fahrt um eine Schul-Pflichtveranstaltung handelt. Das entsprechende Formular haben wir auf unserer Website zum Download bereit gestellt. Hier finden sich auch entsprechende Formulare für Köln und Hamburg.

Die Bescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Privat von Schülern oder Eltern organisierte Schülerreisen sind nicht von der Bettensteuer befreit. Entsprechend findet sich auf dem Formular ein Warnhinweis, dass das Ausstellen einer 'inhaltlich unrichtigen' Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet wird.

Für die meisten Klassenfahrten wird die Befreiung möglich sein. Denken sie daher frühzeitig bei der Planung an die Bescheinigung, sie muss bereits beim Check-In in der Unterkunft vorgelegt werden.




Dienstag, 4. Februar 2014

Zimmer frei ! (?)

Auch wenn viele sich schon über ihre
Reise für 2015 Gedanken machen oder diese schon fest gemacht haben -auch für 2014 sind Anfragen für Klassenfahrten und Gruppenreisen immer noch aktuell. Dabei wird es zu einigen Reiseterminen schon schwieriger, eine Unterkunft nach den Wünschen der Reisegruppe zu finden. Feiertagstermine sind oft schon ausgebucht oder nur mit hohen Aufschläge zu bekommen und Spitzenzeiten im 
Mai, Juni, September sind auch bezüglich Angeboten für Bus, Bahn und 
Flug sehr begrenzt.

Wer allerdings in der Planung etwas flexibel ist, kann gute Schnäppchen machen. Schon eine Verschiebung um 1-2 Tage kann helfen - oder das Ausweichen auf ein alternatives Reiseziel, das ähnliche
Inhalte bietet. Gerade beim Reisen besteht der Reiz ja darin, Neues zu entdecken. Warum also nicht einmal gewohnte Wege verlassen und ein neues Ziel wählen?

Die Reiseveranstalter haben auch Kontingente, die unter Umständen noch nicht ganz ausgeschöpft sind. Gezielt danach zu fragen, zu welchen Terminen in einem Wunsch-Reiseziel noch Zimmer in Option sind, kann zu einem sehr guten Ergebnis führen. Es lohnt sich auf jeden Fall noch, anzufragen oder auch kurzfristig zu planen.

Donnerstag, 30. Januar 2014

Neue Handgepäckregeln ab 31.01.

Eine Flasche guten schottischen Whisky für die Lieben daheim. Das dachte sich wohl ein Ehepaar, das bei der Sicherheitskontrolle für einen Flug in der Reihe vor mir dran war. Das Schlitzohr, das ihnen die Flasche im Flughafen verkauft hat, hatte sich den Hinweis auf die Handgepäcksregeln wohl verkniffen. Jedenfalls mussten sie die teure Flasche zurücklassen.

Seit einen versuchten Anschlag gelten seit 2006 verschärfte Regeln für das Handgepäck auf Flügen aus der EU. Jeder Flugreisende kennt inzwischen die Plastikbeutel für Pflegemittel (bis 100 ml) - und die Ecken in denen die Flaschen gestellt werden, die zu groß waren.

Aufgrund technischer Fortschritte bei der Suche nach Flüssigsprengstoffen hat die EU die Vorschriften jetzt gelockert. Ab 31.01. dürfen im Duty-Free Shop gekaufte Flüssigkeiten im Handgepäck transportiert werden wenn

- beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt werden
- der Beutel separat vorgelegt wird
- die Prüfung mit der neuen Sicherheitstechnik für Flüssigsprengstoffe negativ ausfällt

Hoffen wir mal, dass die neue Technik zuverlässig läuft. Die 60 € für einen schottischen Single Malt erstattet ihnen das Sicherheitspersonal natürlich nicht.
Wird der Beutel für Prüfzwecke geöffnet, sollten sie darauf bestehen, dass er wieder versiegelt wird. Sonst lassen sie die Flasche bei einem eventuellen Weiterflug stehen.

Ein Merkblatt des Bundesministerium des Inneren zu Flüssigkeiten im Handgepäck finden sie hier.

Montag, 27. Januar 2014

Bus- oder Bahnreise?

'Da wir eine ökologische Schule sind, ist die Bahn mehr gefragt als der Bus'. Diese Aussage erhielt ich am Samstag von der Lehrerin einer Landwirtschaftsschule als Begründung, weshalb sie die Reise mit der Bahn vorziehen.

Nun haben Projektwochen mit der Bahn durchaus Vorteile. Während der Fahrt können sich die Teilnehmer im Zug bewegen und es geht meist schneller als mit dem Bus. Für den Bus spricht der Preisvorteil und wenn der Bus für die Gruppe exklusiv angemietet wird die Flexibilität für Transfers am Reiseziel. Gerade bei Programmen, die nicht im Stadtzentrum liegen und bei Reisezielen, die nicht in einer Stadt mit ausgezeichnetem öffentlichen Nahverkehr liegen, ist das ein grosses Plus für den Bus.

Aber aus ökologischen Gründen? Im Vergleich zur Flugreise ist die Bahn natürlich um Längen voraus was die Umweltfreundlichkeit betrifft. Laut einer Studie des Heidelberger Ifeu-Instituts (hier zitiert) kommt die Bahn auf 20 g CO² pro Kilometer und Person gegenüber 380 g, die das Flugzeug pro Kilometer und Passagier ausstößt.

Und der Bus? Laut oben zitierter Auswertung kommt der Bus auf 20 g CO² je Personenkilometer - halb soviel wie die Bahn!

Subjektiv entstehen bei der Bahn weniger Emmissionen. Die treten in weiter entfernten Kraftwerken für die Stromerzeugung auf - und finden ihren Weg auch zu denen, die nicht nebenan wohnen.

Bahn oder Bus? - Das ist eine Frage des Geldbeutels und der Bequemlichkeit - die Ökologie spricht aber nicht für die Bahn.

Freitag, 24. Januar 2014

Zusatzgebühr für Gepäck bei Billigflügen rechtens

Billigflieger sind seit Jahren im Aufwind (zumindest was die Passagierzahlen angeht) und für viele ermöglicht die Nutzung der oft extrem günstigen Flugtickets überhaupt erst die Reise an das gewünschte Ziel. Möglich sind die Preise durch eine optimierte Ausnutzung der eingesetzen Flugzeuge und den Verzicht auf alles, was über den sicheren Transport von A nach B hinausgeht. Gerade dieser Punkt führt immer wieder zu Verärgerung, wenn sich der Reisende über die Kosten für Zusatzleistungen bei Buchung nicht im Klaren ist.

Die Webseiten der Billig-Airlines verweisen natürlich auf die zusätzlichen Kosten. Wer in der aufregenden Phase der Buchung die Informationen nicht genau liest, kann allerdings durchaus unangenehme Überraschungen erleben. Zum Beispiel, wenn er erst am Flughafen merkt, dass sein 20 kg - Koffer nur gegen eine Gebühr befördert wird, die den Preis für seinen Sitzplatz übersteigt.

Die spanische Vueling sah sich nun mit der Klage einer Kundin konfrontiert, die keine Extra-Gebühr für Ihr Gepäck bezahlen möchte. Die Klage wurde zugelassen, da ein spanisches Gesetz derartige Gebühren tatsächlich untersagt. Für den Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof hat nun der Generalanwalt des EuGH in einem Gutachten empfohlen, die im EU-Recht enthaltene Preisfreiheit für Fluggeselschaften zu bestätigen. Zusatzgebühren für nicht zwingend erforderliche Leistungen sollten weiterhin möglich sein. Ein Urteil des EuGH wird erst in ein paar Monaten erwartet.

Um günstige Reisen für Reisegruppen zu ermöglichen, greifen wir auch auf die Angebote von Billigfliegern zurück und werden dabei auch mit den Vorstellungen der Kunden zu dem konfrontiert, was sie als selbstverständlich empfinden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine Kurzreise von 3-5 Tagen durchaus mit einem Handgepäckstück in den von den Airlines festgelegten Maximalmaßen (meist 55 x 40 x 20 cm) möglich ist. Wer das Maximalgewicht (meist 8 - 10 kg) fürchtet, dem empfehlen wir einen Handgepäckrucksack mit wenig Eigengewicht. Denn Handgepäck muss laut dem Gutachten des Generalanwalts weiter kostenfrei bleiben - denn hier entstünden keine Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.

Mittwoch, 22. Januar 2014

Pro und Kontra Reisekatalog

Bei Erstkontakten mit Interessenten / Kunden steht immer mal wieder die Forderung im Raum: "Schicken Sie uns einen Katalog". Dem müssen wir regelmäßig eine Absage erteilen, denn unser letzter Katalog erschien 2008 - also vor 6 Jahren.

Im Fachmagazin Travel One war vor Kurzem zu lesen: "Früher das mit Abstand wichtigstes Beratungsinstrument, ist der traditionelle Reisekatalog heute nur noch eines von vielen". Dann wird weiter ausgeführt: " bleibt der Katalog für die Kunden eine wichtige Ideenquelle bei der Urlaubsplanung". Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Naturgemäß gehe ich als Reiseberater nicht in ein Reisebüro, um meinen Urlaub zu planen. Zudem fand ich das Schwelgen in Katalogen schon immer eher als lästig. Nach meinen Kriterien gefilterte Angebote liegen mir mehr. Eine gut organisierte Website kommt mir hier entgegen.

Bei Gruppenreisen hat ein Reisekatalog nur Informationscharakter. Den Preis für alle Gruppengrößen, Reisetermine und Abfahrtsorte verständlich darzustellen ist eine Herausforderung. Und hat man das geschafft, sind noch nicht Besonderheiten wie Aufteilung der Gruppe, Sonderwünsche und Verfügbarkeit der Leistungen geklärt.

Diesen Unvollkommenheiten in der Information stehen erhebliche Kosten gegenüber. Dabei sind die Druckkosten seit Jahren 'unter Druck' Zuletzt lagen die Kosten für den Versand über denen für den Druck der Reisekataloge. Diese insgesamt steigenden Aufwendungen stossen bei der Empfängergruppe auf nachlassendes Interesse - diese informiert sich tatsächlich mehr über das Internet. Die Entscheidung, ein unvollkommenes Medium durch ein attraktiveres und flexibleres zu ersetzen war hier konsequent - und richtig.

Auf der Website lassen sich Änderungen im Angebot tagesaktuell aktualisieren und der Nutzer kann sofort reagieren - über eine Rückruffunktion, Live-Chat und über Online-Formulare.

Letztlich stehen bei den von uns angebotenen Reisen die Wünsche des Kunden im Vordergrund und die können wir nur durch einen für ihn erstellten Reisevorschlag berücksichtigen.

Donnerstag, 16. Januar 2014

Heute ist Geburtstag der Kunst

Abreisskalender sind eine tolle Sache. Dieses Jahr lese ich mit meiner Tochter zusammen einen grossen in Postkartengrösse (aus dem Lingen Verlag). Und was würde man nicht alles übersehen ohne die auf den aktuellen Tag bezogenen Geschichten.

Heute ist laut diesem Kalender 'Geburtstag der Kunst'. Sie wurde heute vor 1.000.051 Jahren geboren. Das können sie nicht glauben?

Festgelegt wurde dieser Tag von dem avantgardistischen Künstler Robert Filliou. Er gehörte der Flexus-Bewegung an, die in den 1960ern 'die klassische bürgerliche Kunst ablehnte und eine Verschmelzung von Kunst und alltäglichem Leben anstrebte. Das Besondere der Kunst sei nicht das Kunstwerk selbst, sondern die schöpfeische Idee.' 1963 verkündete er, die Kunst sei 1.000.000 Jahre alt. Als Jahrestag setzte er seinen eigenen Geburtstag fest - den 17. Januar.

Seitdem gilt der 17.01. als Geburtstag der Kunst - Art's Birthday - Anniversaire de l'art.

Eine gute Gelegenheit, wieder einmal ein Kunstmuseum zu besuchen, in der Umgebung oder auch eines der grossen Museen für Kunst in Europa.